Bürgerdialog erarbeitet Fresacher Freiheits-Charta

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Europäischen Toleranzgespräche 2017 im Kärntner Bergdorf Fresach haben eine Freiheitserklärung erarbeitet, die in den nächsten Wochen der Landesregierung in Klagenfurt, Vertretern der Bundesregierung in Wien und später dem Europäischen Parlament in Brüssel vorgelegt werden soll.

Die „Fresacher Freiheits Charta“ entstand durch intensive Gespräche in gemischten Kleingruppen. Insgesamt 80 Personen aus Fresach, Kärnten, Österreich, Europa und der arabischen Welt haben dabei formuliert, was ihnen für die „Zukunft der Freiheit“ wichtig ist. Der Bürgerdialog wurde von den ortsansässigen Kommunikationsprofis Karin Krobath und Margarethe Prinz-Bühl moderiert und vom ehemaligen Europaparlamentarier Hannes Swoboda begleitet.

Das zweiseitige Dokument gliedert sich in drei Kapitel: Persönliche Freiheit, Politische Freiheit und Religiöse Freiheit. Kurz und klar, vor allem leicht verständlich, werden hier die wichtigsten Anliegen freiheitsliebender Menschen und ihre Sorgen auf den Punkt gebracht. Freiheit sei die Basis eines selbstbestimmten Lebens, gehe aber Hand in Hand mit Verantwortung, heißt es im ersten Abschnitt. Bildung ist eine Voraussetzung.

Meinungsfreiheit als Grundlage

Meinungs- und Medienfreiheit werden als Grundlage unserer Demokratie hervorgehoben, doch dass sich jedermann und jedefrau auch aktiv für die Freiheit einsetzen muss, wird auch betont. Anerkennung und Unterstützung verdienten dabei alle, die durch ihre Arbeit – trotz persönlicher Nachteile – zur Bewahrung und Durchsetzung der Freiheit beitragen.

Im Abschnitt „Polititische Freiheit“ halten die involvierten Bürgerinnen fest, dass sie in einer vielfältigen Gesellschaft einen Beitrag zur Freiheit sehen. Sie fordern, dass die Europäische Union in ihrem Inneren Freiheit, Demokratie und Toleranz vertritt und diese Werte auch nach außen als Modell anbietet. Freiheit brauche aber auch wirtschaftliche und soziale Sicherheit, Fairness am Arbeitsmarkt ebenso wie den freien Markt und globale Verantwortung.

Im Abschnitt „Religiöse Freiheit“ wird betont, dass jeder frei entscheiden darf, kann und muss, welcher Religion er oder sie angehören möchte oder ob er oder sie frei von religiöser Zugehörigkeit leben will. Die Unterzeichner bekennen sich zur freien Relgionsausübung und zum interreligiösen Dialog bei voller Anerkennung der Menschenrechte und der geltenden Gesetze. Dazu gehört auch die Trennung von Staat und Kirche(n).

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